Wer in den USA unternehmerisch tätig werden will, muss früh die richtige Rechtsform wählen – für die meisten deutschen Gründer ist das die LLC. Wer eine LLC gründen möchte, sollte die wichtigsten Weichenstellungen kennen, bevor es losgeht.

Welche Rechtsform passt

Die Rechtsform bestimmt Besteuerung, Schutz des Privatvermögens und Verwaltungsaufwand. In der Praxis stehen sich zwei Modelle gegenüber:

  • LLC – flexibel wie eine UG, Haftungsschutz wie eine GmbH, keine Doppelbesteuerung. Für die meisten Gründer die passende Wahl.
  • Corporation (C-Corp) – sinnvoll bei externen Investoren, Tech-Startups oder einem geplanten Exit, dafür mehr Struktur und Verwaltung.

Planen Sie die Gründung im Rahmen eines E-2-Visums, ist zusätzlich die Eigentümerstruktur entscheidend – hier hängen Rechtsform und Visum eng zusammen.

In welchem Bundesstaat

Ein verbreiteter Reflex ist die Gründung in Delaware oder Wyoming. Für operative Unternehmen ist das meist der falsche Weg: Wer in Florida arbeitet, aber anderswo gründet, muss sich zusätzlich als “Foreign Entity” registrieren – mit doppelten Gebühren und zweitem Registered Agent.

Die Faustregel: Gründen Sie dort, wo Sie tatsächlich arbeiten. Florida ist ein beliebter Standort, unter anderem weil es keine einzelstaatliche Einkommensteuer erhebt und die Zeitzone brauchbar mit Deutschland überlappt. Der Standort will aber nach dem Geschäftsmodell gewählt werden, nicht allein nach der Steuer – was auf der einen Ebene wegfällt, wird auf einer anderen oft ausgeglichen.

Was ein Gründer entscheiden muss

Die Gründung selbst läuft in Florida über Sunbiz, das Portal der Florida Division of Corporations. Bis zum einsatzbereiten Unternehmen sind mehrere Bausteine nötig:

  • Registered Agent – eine ladungsfähige Adresse im Gründungsstaat, Pflicht in jedem US-Staat
  • Gründungsunterlagen (Articles of Organization, Operating Agreement)
  • EIN – die US-Steuernummer Ihres Unternehmens, Voraussetzung für nahezu alles Weitere
  • US-Geschäftskonto – strikt getrennt von privaten Finanzen, sonst droht der Haftungsschirm zu fallen

Jeder Baustein hat eigene Anforderungen, Fristen und typische Fehlerquellen. Wie EIN, ITIN und Banking zusammenspielen, ordnen wir im Ratgeber zu US-Steuern, ITIN und Banking ein.

Was danach kommt

Mit der Registrierung ist es nicht getan. Ein US-Business bringt laufende Pflichten mit, die deutsche Gründer leicht unterschätzen – etwa lokale Lizenzen, Versicherungen, Sales Tax und besondere Meldepflichten für ausländisch gehaltene LLCs. Gerade bei den Meldepflichten drohen empfindliche Strafen.

Den strukturierten Weg durch Gründung und Betrieb – Schritt für Schritt, mit Vorlagen, Fristen und Checklisten – begleiten wir im Rahmen unserer Leistungen.

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher ohne SSN eine LLC gründen? Ja. Weder die Gründung noch die EIN setzen eine SSN voraus – der Weg ohne SSN dauert nur etwas länger.

Reicht eine US-LLC allein für ein E-2-Visum? Nein. Die Struktur muss die Staatsangehörigkeit der Berechtigten belegen und Ihnen die operative Kontrolle zuweisen. Bei Fragen dazu erreichen Sie uns über die Kontaktseite.