Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuletzt geprüft und aktualisiert: 18. August 2026
Unser Anspruch
ELHA Florida Inc. möchte, dass alle Menschen unsere Website und unseren Mitgliederbereich nutzen können – unabhängig von Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen und unabhängig davon, ob eine Maus, die Tastatur, eine Vergrößerungssoftware oder ein Screenreader zum Einsatz kommt.
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Diese Leitlinien bilden zugleich die technische Grundlage der europäischen Norm EN 301 549 und damit der Anforderungen des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) sowie des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Als US-amerikanisches Unternehmen richten wir uns außerdem an den Anforderungen des Americans with Disabilities Act (ADA) aus, der in der Praxis ebenfalls auf WCAG-Konformität abstellt.
Stand der Umsetzung
Diese Website ist nach unserer eigenen Bewertung weitgehend konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. „Weitgehend konform" bedeutet: Die Anforderungen werden ganz überwiegend erfüllt, einzelne Inhalte können jedoch abweichen. Bereits umgesetzt sind unter anderem:
- durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur einschließlich sichtbarer Fokusmarkierung und einer Sprungmarke zum Hauptinhalt;
- Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für grafische Bedienelemente;
- semantische Struktur mit Überschriftenhierarchie, Landmarken und beschrifteten Formularfeldern;
- Textalternativen für informative Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet;
- Statusmeldungen und Dialoge, die von Screenreadern angekündigt werden, mit Fokusführung und Schließen per Escape-Taste;
- Respektieren der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren";
- responsives Layout, das auch bei 400 % Vergrößerung ohne horizontales Scrollen nutzbar bleibt.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Bereiche sind uns bekannt und werden fortlaufend verbessert:
- Live-Seminare über Zoom: Die Seminare finden in der Zoom-Software statt, deren Barrierefreiheit wir nicht beeinflussen können. Informationen dazu stellt der Anbieter bereit. Live-Seminare werden nicht automatisch mit Untertiteln in deutscher Sprache versehen; englischsprachige Sessions bieten automatische Untertitel.
- KI-Agent: Der Chat des KI-Agenten wird über eine externe Plattform eingebunden. Wir prüfen dessen Barrierefreiheit gemeinsam mit dem Anbieter.
- Dokumente im Download-Bereich: Von Dritten bereitgestellte PDF-Dokumente (etwa amtliche Formulare) sind nicht immer barrierefrei aufbereitet. Benötigen Sie ein Dokument in zugänglicher Form, stellen wir es Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
- Fremdsprachige Fachbegriffe: Englische Fachbegriffe im deutschen Text sind noch nicht durchgängig ausgezeichnet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Geprüft wurde mit automatisierten Tests (axe-core, WCAG 2.2 AA) über alle öffentlichen Seiten sowie durch manuelle Prüfung von Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Kontrasten, Formularen und Dialogen. Eine externe Zertifizierung liegt nicht vor.
Barrieren melden – wir helfen weiter
Sie stoßen auf eine Barriere, benötigen einen Inhalt in einer zugänglichen Form oder haben einen Verbesserungsvorschlag? Melden Sie sich – wir nehmen jede Rückmeldung ernst und antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
E-Mail: info@elha-florida.com
Oder über unser Kontaktformular.
Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, welche Seite betroffen ist und welche Hilfsmittel oder Einstellungen Sie verwenden. Das hilft uns, das Problem schnell nachzuvollziehen.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland können sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, wenn wir einer Rückmeldung aus ihrer Sicht nicht angemessen nachgehen. Für Nutzerinnen und Nutzer in Österreich und der Schweiz gelten die jeweils dort zuständigen Stellen.